Zivilprozesskosten – geänderte Rechtsprechung des BFH
Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.6.2015, Az. VI R 17/14, seine Rechtsprechung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Kosten eines Zivilprozesses geändert. Im entschiedenen Sachverhalt ging es um Rechtstreitigkeiten i.R. einer Erbschaftsangelegenheit im VZ 2010. Die Änderung der Rechtsprechung und die im Urteil enthaltenen Erläuterungen weisen darauf hin, dass der BFH nun dieselbe Ansicht vertritt wie der Gesetzgeber in der…

