Fahrtkosten von Arbeitnehmern bei Fahrten zu einem Sammelpunkt
In zwei Urteilen entschied der 4. Senat des Finanzgerichts Nürnberg (vom 13.05.2016, 4 K 1536/15 und vom 08.07.2016, 4 K 1836/15): Bestimmt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich typischerweise arbeitstäglich an einem dauerhaft festgelegten Ort, der das Kriterium für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um dort zu arbeiten, oder von dort aus seine eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen, werden die Fahrten des…