Steuerermäßigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuerpflichtige können für bestimmte haushaltsnahe Tätigkeiten von einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG profitieren.
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Steuerermäßigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuerpflichtige können für bestimmte haushaltsnahe Tätigkeiten von einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG profitieren.
Der BFH hat mit Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19 (veröffentlicht am 26.03.2020) entschieden, dass die kurzzeitige Vermietung einer Wohnimmobilie im Jahr der Veräußerung für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich ist, wenn der Steuerpflichtige das Immobilienobjekt zusammenhängend im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend und im zweiten Jahr vor...…
BMF-Schreiben zur Kaufpreisaufteilung
Das BMF veröffentlichte eine überarbeitete Version der Kaufpreisaufteilung. Sie können diese unter folgendem Link downloaden:
Arbeitszimmer – Steuerfreier Verkauf innerhalb der 10 Jahresfrist
Die Richter des FG Köln hatten in ihrem Urteil vom 20.03.2018, Az. 8 K 1160/15, darüber zu entscheiden, ob der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.
Straßenbaubeiträge - neues Verfahren vor dem BFH zu § 35a EStG
Strittig ist, ob die Kosten für Baumaßnahmen vor dem Haus als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen. Das FG Nürnberg hat die Kosten im Urteil vom 24.06.2015 anerkannt.
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung?
Das BFH-Urteil vom 06.12.2017, IX R 4/17, veröffentlicht am 07.03.2018: Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.
Nach der Fertigstellung eines Neubaus – Welche Handwerkerleistungen sind begünstigt?
Die Richter des FG Berlin-Brandenburg fällten am 07.11.2017, 6 K 6199/16, ein restriktives Urteil: Weder - die erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einem Neubau noch - die erstmalige Pflasterung einer Einfahrt bzw. Terrasse, die Errichtung einer Zaunanlage oder - das Legen des Rollrasens
Das BMF veröffentlichte eine überarbeitete Version der Kaufpreisaufteilung, die ab sofort anzuwenden ist. Sie können diese unter folgendem Link downloaden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html
BMF-Rechner-Aufteilung Grund, Boden und Gebäude aktualisiert
Mit Schreiben vom 09.03.2017 hat der BMF erneut seine Anleitung für die Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Gebäude aktualisiert. Das Berechnungsmodul wurde hierauf angepasst. Bitte verwenden Sie dieses.
Mit Urteil vom 03.08.2016 (IX R 14/15) änderte der BFH seine Rechtsprechung zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung und vertritt nun folgende Auffassung: 1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht —als sog. Erhaltungsaufwand— sofort als...