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Steuertipps > Wohnen & Vermietung > BMF-Schreiben zur Kaufpreisaufteilung

BMF-Schreiben zur Kaufpreisaufteilung

Das BMF ver­öf­fent­lich­te eine über­ar­bei­te­te Ver­si­on der Kauf­preis­auf­tei­lung. Sie kön­nen diese unter fol­gen­dem Link down­loa­den:

https://​www.​bundesfinanzministerium.​de/​Content/​DE/​Standardartikel/​Themen/​Steuern/​Steuerarten/​Einkommensteuer/​2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.​html

(Stand: 15.09.2021)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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