Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 01.06.2016 (X R 17/15) nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Im Urteilsfall hatten die Kläger Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst.…