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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Vorläufigkeitsvermerk – Bonusprogramme der Krankenkassen

Vorläufigkeitsvermerk – Bonusprogramme der Krankenkassen

(Stand: 10.11.2015)

Mit dem BMF-Schreiben vom 05.11.2015 wurde für die VZ ab 2010 ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.3 Bstb. a EStG um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten aufgenommen.

Dies betrifft Beiträge i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.3 Bstb. a EStG, die um Beitragserstattungen, Prämienzahlungen oder Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt wurden.

In dem Steuerbescheid wird darauf hingewiesen, dass der Vorläufigkeitsvermerk nicht die Frage einer Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um erstattete Beiträge und um Prämienzahlungen nach § 53 SGB V umfasst.

 

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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