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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Zumutbare Belastung

Zumutbare Belastung

(Stand: 08.02.2016)

Der BFH hat in seinen beiden Urteilen vom 02.09.15, VI R 32/13 und VI R 33/13, veröffentlicht am 23.12.2015, entschieden, dass die Krankheitskosten zwar grds. zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, aber dass sie einkommensteuerrechtlich nurzu berücksichtigen sind, soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschreiten.

Es sei verfassungsrechtlich nicht geboten, bei Krankheitskosten einschließlich der Praxis- und Rezeptgebühren auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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