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Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020
Gute Neuigkeiten! Auch für die Abgabe der Steuererklärung 2020 gibt es mehr Zeit! Der Bundestag beschloss im Mai die Abgabefrist zu verlängern und der Bundesrat hat dem am 25.06.2021 zugestimmt.
Von der verlängerten Abgabefrist sind alle betroffen, die zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssten diese normalerweise bis zum 31. Juli abgeben. Doch durch die Verlängerung ist der letzte Abgabetermin der Steuererklärung 2020 nun der 31.10.2021. Weil der 31.10. jedoch ein Sonntag ist, fällt die Frist auf den 01.11.2021.
In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist dies jedoch ein Feiertag, deswegen gibt es hier nochmal einen Tag mehr Zeit für die Abgabe, bis zum 02.11.2021.
Für Steuerpflichtige, für die ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater die Steuererklärung erstellt, endet die Abgabefrist erst am 31.08.2022. Somit auch ganze 6 Monate später als regulär.
(Stand: 07.07.2022)
Hinweis: Durch die Fristverlängerung verschieben sich auch alle Fristen, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung stehen, wie zum Beispiel Einkommensteuervorauszahlungen oder Verspätungszuschläge!
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
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