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Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020

Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020

Gute Neu­ig­kei­ten! Auch für die Ab­ga­be der Steu­er­er­klä­rung 2020 gibt es mehr Zeit! Der Bun­des­tag be­schloss im Mai die Ab­ga­be­frist zu ver­län­gern und der Bun­des­rat hat dem am 25.06.2021 zu­ge­stimmt.

Von der ver­län­ger­ten Ab­ga­be­frist sind alle be­trof­fen, die zu einer Ab­ga­be der Steu­er­er­klä­rung ver­pflich­tet sind.

Steu­er­pflich­ti­ge, die ihre Steu­er­er­klä­rung selbst er­stel­len, müss­ten diese nor­ma­ler­wei­se bis zum 31. Juli ab­ge­ben. Doch durch die Ver­län­ge­rung ist der letz­te Ab­ga­be­ter­min der Steu­er­er­klä­rung 2020 nun der 31.10.2021. Weil der 31.10. je­doch ein Sonn­tag ist, fällt die Frist auf den 01.11.2021.

In Ba­den-Würt­tem­berg, Bay­ern, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz und Saar­land ist dies je­doch ein Fei­er­tag, des­we­gen gibt es hier noch­mal einen Tag mehr Zeit für die Ab­ga­be, bis zum 02.11.2021.

Für Steu­er­pflich­ti­ge, für die ein Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein oder Steu­er­be­ra­ter die Steu­er­er­klä­rung er­stellt, endet die Ab­ga­be­frist erst am 31.08.2022. Somit auch ganze 6 Mo­na­te spä­ter als re­gu­lär.

(Stand: 07.07.2022)

Hinweis: Durch die Fristverlängerung verschieben sich auch alle Fristen, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung stehen, wie zum Beispiel Einkommensteuervorauszahlungen oder Verspätungszuschläge!

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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