Teilweise Schenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 29.05.2024, Az. 3 K 36/24 entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten keine steuerbaren Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG sind.










