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Spendenvortrag: Wie Sie den vollen Steuervorteil nutzen

Im vergangenen Jahr haben die Deutschen insgesamt rund 5,67 Milliarden Euro für wohltätige Zwecke gespendet. Was Hilfsprojekten oder gemeinnützigen Organisationen bei ihrer Arbeit finanziell zugutekommt, können die Spender steuerlich absetzen. Und zwar in dem Jahr, in dem die Spende geleistet wurde. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sachspenden, Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke oder Mitgliedsbeiträge handelt.

 

Für die Steuererklärung ist die Höhe der Zuwendungen entscheidend. Spendet der Steuerpflichtige so viel, dass sich die Summe steuerlich nicht vollständig auswirkt, so kann der unberücksichtigt gebliebene Betrag zeitlich unbegrenzt ins jeweils nächste Jahr vorgetragen und dann zusammen mit den Spenden dieses Jahres bis zum Höchstbetrag abgesetzt werden.

Hier kommen zwei Fälle in Betracht: Die Spenden…

…übersteigen den Höchstbetrag (maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).

…führen zu einem negativen Einkommen.

Tritt einer dieser Fälle ein, besteht die Möglichkeit einen Spendenvortrag zu machen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag in einem Feststellungsbescheid. Achtung - ein Verlustrücktrag ist jedoch nicht möglich!

 

Wie wird ein Spendenvortrag beantragt?

Ein separater Antrag ist für den Spendenvortrag nicht notwendig. Es reicht aus, wenn der Steuerpflichtige seine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Das Finanzamt stellt dann die Höhe des Spendenvortrags gesondert fest und erlässt einen entsprechenden Bescheid.

Wurde zum 31.12. des Vorjahres ein Spendenvortrag festgestellt, so muss im Folgejahr in der Anlage Sonstiges die Zeile 6 angekreuzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt dann den verbleibenden Teilbetrag.

Tragen Sie alle Spenden ein. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige mit einem niedrigen oder negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, u.a. auch Studenten.

(Stand: 15.09.2023)