Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG können Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, eine Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung als Werbungskosten geltend machen.










