Zumutbare Belastung – Schreiben des BMF vom 01.06.2017
Das BMF veröffentlichte am 01.06.2017 einen Hinweis zur Anwendung dieses Urteils: Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.01.2017; Az. VI R 75/14 entschieden, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist. Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen.








