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Zumutbare Belastung – Schreiben des BMF vom 01.06.2017

Das BMF veröffentlichte am 01.06.2017 einen Hinweis zur Anwendung dieses Urteils:
- Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.01.2017; Az. VI R 75/14 entschieden, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
- Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen.
- Im Ergebnis kann diese Berechnung zu einem höheren steuerlichen Abzug der außergewöhnlichen Belastungen und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen.
- Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden.
- Sollte die geänderte Berechnungsweise im Einzelfall noch nicht berücksichtigt worden sein, so empfiehlt sich ggf. das Einlegen eines Einspruchs.
(Stand: 12.06.2017)