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Unfall im Homeoffice – Gilt das als Arbeitsunfall?

Auch Unfälle im Homeoffice können Arbeitsunfälle sein.
Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Unternehmen vorangetrieben und so die Möglichkeit geschaffen, dass immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten dürfen.
Doch was passiert, wenn man während der Arbeitszeit von der Treppe fällt, stolpert oder sich anderweitig verletzt?
Den Unterschied zwischen einem tatsächlichen Arbeitsunfall und einer rein privaten Angelegenheit klären wir im Folgenden für Sie.
Grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung für die Schäden aufkommen. Dies betrifft auch Unfälle im Homeoffice, soweit die Handlung, welche zum Unfall führte, aus beruflichem Interesse geschah. Dazu zählt auch der Weg zum Arbeitszimmer, da dies vergleichbar mit dem Weg zur Arbeit ist. Gleiches gilt auch z. B. für einen Toilettengang.
Wichtig: Private Handlungen im Homeoffice sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt! Stolpert ein Arbeitnehmer z. B. auf dem Weg zur Haustür, um ein privates Paket anzunehmen oder verbrennt er sich beim Kaffee kochen, fällt dies nicht unter eine berufliche Handlung. Schneidet er sich dagegen am Papier im Arbeitszimmer oder fällt er von der Treppe auf dem Weg zur Toilette, wird dies als Arbeitsunfall gewertet.

Wenn es tatsächlich ein Arbeitsunfall ist
Teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber sofort mit und lassen Sie sich von einem Arzt untersuchen. Ebenso kann Ihnen auch die Infoline der Berufsgenossenschaft weiterhelfen.
(Stand: 08.09.2022)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
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