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Unfall im Homeoffice – Gilt das als Arbeitsunfall?

Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Unternehmen vorangetrieben und so die Möglichkeit geschaffen, dass immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten dürfen.

Doch was passiert, wenn man während der Arbeitszeit von der Treppe fällt, stolpert oder sich anderweitig verletzt?

Den Unterschied zwischen einem tatsächlichen Arbeitsunfall und einer rein privaten Angelegenheit klären wir im Folgenden für Sie.

Grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung für die Schäden aufkommen. Dies betrifft auch Unfälle im Homeoffice, soweit die Handlung, welche zum Unfall führte, aus beruflichem Interesse geschah. Dazu zählt auch der Weg zum Arbeitszimmer, da dies vergleichbar mit dem Weg zur Arbeit ist. Gleiches gilt auch z. B. für einen Toilettengang.

Wichtig: Private Handlungen im Homeoffice sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt! Stolpert ein Arbeitnehmer z. B. auf dem Weg zur Haustür, um ein privates Paket anzunehmen oder verbrennt er sich beim Kaffee kochen, fällt dies nicht unter eine berufliche Handlung. Schneidet er sich dagegen am Papier im Arbeitszimmer oder fällt er von der Treppe auf dem Weg zur Toilette, wird dies als Arbeitsunfall gewertet.

 

Wenn es tatsächlich ein Arbeitsunfall ist

Teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber sofort mit und lassen Sie sich von einem Arzt untersuchen. Ebenso kann Ihnen auch die Infoline der Berufsgenossenschaft weiterhelfen.

 

Welche Fristen gelten für die Meldung eines Arbeitsunfalls?

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, so besteht innerhalb von drei Tagen eine Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Unfälle mit sehr schweren Verletzungen müssen dagegen sofort gemeldet werden.

 

Erhalte ich nach einem Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung?

Für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach erhalten Betroffene das sogenannte „Verletztengeld“ durch die zuständige Krankenkasse. Es beträgt 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts.

 

Habe ich nach einem Arbeitsunfall das Recht auf Schmerzensgeld?

Ein Recht auf Schmerzensgeld haben Betroffene in der Regel nicht. Das ist nur sehr selten der Fall, und zwar dann, wenn dem Arbeitgeber ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

 

Was müssen Minijobber bei einem Arbeitsunfall beachten?

Für Minijobber gelten dieselben Regelungen wie auch für Voll- und Teilzeitkräfte.

 

(Stand: 30.11.2023)

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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