Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende

Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende

Wegen der Corona-Pandemie waren und sind immer mehr Menschen im Homeoffice tätig. Um ihre dadurch entstandenen häuslichen Kosten decken zu können, wurde Ende 2020 die Homeoffice-Pauschale eingeführt und seit dem Veranlagungszeitraum 2023 erhöht und entfristet. Diese gilt jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Studenten und Auszubildende!

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Arbeitnehmern, Auszubildenden und Studenten ist es seit dem Veranlagungszeitraum 2020 gestattet, eine Pauschale für diejenigen Tage anzusetzen, an denen sie im Homeoffice tätig waren, um die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. für Strom und Heizung) zu decken.

Voraussetzungen:

  • Arbeit von zu Hause ohne Aufsuchen einer außerhalb der häuslichen Wohnung belegenen Betätigungsstätte
  • Es fehlt an den Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder es wird auf den Abzug solcher Aufwendungen verzichtet

 

In welcher Höhe können Studenten und Auszubildende die Pauschale ansetzen?

Wie auch Arbeitnehmer dürfen Auszubildende und Studenten eine Homeoffice- Pauschale von 5,00 € ansetzen, für jeden Tag (ab 2023: 6 € pro Tag), an dem sie von zu Hause aus tätig werden. Jedoch werden vom Finanzamt maximal 120 Tage anerkannt, weshalb jährlich höchstens 600,00 € geltend gemacht werden können. (Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wurde der Höchstbetrag auf 1.260 € jährlich angehoben, das entspricht 210 Tagen.)

 

Für welche Tage gilt die Pauschale?

Dass Auszubildende die Tage, an denen sie von zu Hause aus gearbeitet haben, steuerlich absetzen können, ist kein großes Geheimnis; dass dies aber auch für „Home-Schooling“-Tage in der Berufsschule möglich ist, wissen nur die wenigsten! Ebenso besteht für Studenten die Möglichkeit, die Pauschale für Tage des „Home-Studyings“ anzusetzen. Dies gilt z. B. für Webinare, Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten bzw. auch für die Prüfungsvorbereitung.

Aber Vorsicht!

Sofern am gleichen Tag die Hochschule, eine Lerngruppe oder die Bibliothek aufgesucht wird, könnte sich dies „schädlich“ auf die Homeoffice-Pauschale auswirken.

 

Weitere Steuertipps rund ums Thema Homeoffice:

 

(Stand: 19.09.2022)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Rund 1.200 Beratungsstellen bundesweit

Finden Sie Ihre persönliche Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche