Arbeit zwischen Abitur/Studium m. unbegrenztem Verdienst möglich
Nach neuer Rechtslage ab 2012 spielt das Einkommen und die Einkommensgrenze keine Rolle mehr. Das bedeutet, dass Kinder im Ferienjob beliebig viel verdienen dürfen - und die Eltern weiterhin das Kindergeld erhalten. Das Kindergeld wird allerdings nur dann weitergezahlt, wenn die Übergangszeit zwischen Abitur und Studien- oder Ausbildungsbeginn nicht länger als vier volle Kalendermonate dauert. Sollte diese Viermonatsfrist…