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Wechsel von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode
(Stand: 20.08.2012)
- Die Richter des FG Münster haben in ihrem Urteil vom 27.04.2012 - 4 K 3589/09 E entschieden, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr ordnungsgemäß ist, wenn mit seiner Führung - nach vorheriger Anwendung der 1%-Regel - erst innerhalb eines Jahres begonnen wird.
Das Gericht hatte die Revision zugelassen. Diese ist nun unter dem Az. VI R 35/12 beim BFH anhängig. - Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn es für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Jahr geführt wird. Ein monatlicher Wechsel zwischen der Fahrtenbuch- und der Pauschalwertmethode widerspricht dem Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken der gesetzlichen Regelung in § 8 Abs. 2 EStG. Eine monatlich wechselnde Fahrtenbuchführung birgt eine erhöhte Manipulationsgefahr und ist für die Finanzverwaltung nur schwer überprüfbar. Aus diesen Gründen sind die persönlichen Lebensumstände des Klägers nicht zu berücksichtigen.