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Arbeit zwischen Abitur/Studium m. unbegrenztem Verdienst möglich

(Stand: 07.09.2012)

Nach neuer Rechtslage ab 2012 spielt das Einkommen und die Einkommensgrenze keine Rolle mehr. Das bedeutet, dass Kinder im Ferienjob beliebig viel verdienen dürfen - und die Eltern weiterhin das Kindergeld erhalten.

Das Kindergeld wird allerdings nur dann weitergezahlt, wenn die Übergangszeit zwischen Abitur und Studien- oder Ausbildungsbeginn nicht länger als vier volle Kalendermonate dauert. Sollte diese Viermonatsfrist überschritten werden, entfällt auch die Begünstigung für die ersten vier Monate.