Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind
Kindergeld in der Berufsausbildung wird nicht gewährt, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses aufgrund einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. Möglich wäre dann jedoch eine Berücksichtigung wegen Behinderung.