Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren
Neue Änderungsmöglichkeit bei Rechen- und Schreibfehlern des Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2016 bekannt gegeben werden, gilt der neue § 173a AO. Darin wird die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgeschrieben, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde…