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Steuertipps > Anlage & Sparen > Zur Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen

Zur Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen

(Stand: 13.07.2016)

Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 09.06.2015 (VIII R 18/12) - der Verwaltungsauffassung entgegen - entschieden, dass von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen auch nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes weiterhin als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind.

Mit Schreiben vom 04.07.2016 hat nun das Bundesfinanzministerium Textziffer 196 seines Anwendungserlasses vom 19.08.2016 zur Besteuerung von Alterseinkünften der Rechtsprechung des BFH angepasst.

 

 

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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