Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
Der BFH hat mit Urteil vom 26.10.2022, Az. VI R 25/20 entschieden, dass Kosten für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen sind.










