Veranlagung im Einkommensteuerrecht
Unter der Veranlagung wird das förmliche Verfahren verstanden, in dem aufgrund einer Steuererklärung des Steuerpflichtigen die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt ermittelt werden („Ermittlungsverfahren“) und die zu zahlende Steuer durch einen Bescheid des Finanzamts festgesetzt wird („Festsetzungsverfahren“).










