Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Kann ich Sachspenden steuerlich absetzen?

Kann ich Sachspenden steuerlich absetzen?

Es sind leider immer die negativen Schlagzeilen, die zu einer hohen Hilfsbereitschaft und zu einer Welle an Geld- und Sachspenden führen.

Aktuell: An die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden derzeit enorme Spenden zusammengetragen. Vor allem Kleidung, Nahrung, Windeln und Medikamente – alles, was man eben im Alltag benötigt. 

Mit einem Spendenrekord von 693 Mio. € allein im Juli 2021 halfen viele Deutsche außerdem den Opfern der Flutkatastrophe.

Diese Spendenbereitschaft ermöglicht es vielen Steuerpflichtigen, diese Spenden als Sonderausgaben geltend zu machen.

Doch geht das auch mit Sachspenden?

Ja, grundsätzlich können Sachspenden ebenso wie Geldspenden als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Allerdings ist die Bewertung dieser Gegenstände oft schwierig....

Folgende Grunsätze sollten, je nach Sachverhalt, eingehalten werden: 

  1. Spende eines neu gekauften Gegenstandes: Diese Sachspende kann mit dem Kaufpreis angesetzt werden.
  2. Spende eines bereits gebrauchten Gegenstandes: Hier muss der aktuelle Zeitwert des Gegenstandes herangezogen werden. Dieser kann über Verkaufsangebote im Internet oder der Zeitung herausgefunden werden.

Wichtig: Für Geldspenden verlangt das Finanzamt meist eine Zuwendungsbestätigung, wenn die Geldspende mehr als 300,00 € beträgt. Bei Sachspenden wird dagegen immer eine Zuwendungsbestätigung benötigt!

Schon gewusst?!

Auch Spenden an politische Parteien können steuerlich berücksichtigt werden! 

(Stand: 13.04.2022)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Finden Sie Ihre Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche