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Den berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen – so geht’s!

Wer sich beruflich verbessern will und eine neue Stelle antritt, nimmt oft auch einen Umzug in Kauf. Sämtliche Kosten hierfür können als Werbungskosten geltend gemacht werden – sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Wir zeigen Ihnen, welche Umzugskosten Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können.

 

Es gibt drei Arten von Umzugskosten, die Arbeitnehmern entstehen können:

  1. Allgemeine Umzugskosten
  2. Sonstige Umzugskosten
  3. umzugsbedingte Unterrichtskosten

Allgemeine Umzugskosten

Zu den allgemeinen Umzugskosten zählen z. B.

  • Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Maklergebühren
  • doppelte Mietzahlungen (für max. 6 Monate)
  • Transportkosten

Tipp: Auch Kosten für private Helfer können steuerlich abgesetzt werden. Optimal sind hier Überweisungen, da die meisten Ausgaben schriftlich belegt werden müssen.

Hinweis: Auch ein Umzug aus privaten Gründen kann steuerlich berücksichtigt werden. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, können die Arbeits- und Fahrtkosten für eine Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. 

Sonstige Umzugskosten

Neben den genannten allgemeinen Umzugskosten entstehen rund um einen Umzug weitere Kosten, wie z. B. Trinkgelder für das Umzugspersonal, Gebühren für das Ummelden, Kosten für den fachgerechten An- und Abbau von Geräten usw.

Bei den sonstigen Umzugskosten kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen auch eine Umzugskostenpauschale angesetzt werden:

Diese Pauschalen erhöhen sich um jeweils 50 Prozent, falls ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren zum zweiten Mal aus beruflichen Gründen umziehen muss. Wahlweise können anstelle der Pauschalen auch die jeweiligen tatsächlich höheren Aufwendungen nachgewiesen und abgezogen werden.

Wichtig: Welche Umzugspauschalen gelten, ist abhängig vom Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Vor dem 01.06.2020 war der Tag ausschlaggebend, an dem der Umzug beendet wurde!

 

Umzugsbedingte Unterrichtskosten

In manchen Fällen müssen Kinder aufgrund eines Umzugs Unterrichtsstoff nachholen. Dann besteht die Möglichkeit, Nachhilfekosten anzusetzen, die allerdings belegt werden müssen. Dafür gelten folgende Höchstbeträge:

 

Tag vor dem Einladen des Umzugsguts

Höchstbetrag für Nachhilfekosten

ab 01.06.2020

1.146 €

ab 01.04.2021

1.160 €

ab 01.04.2022

1.181 €

ab 01.03.20241.286 €

 

Mit diesem Hintergrundwissen steht Ihrem berufsbedingten Umzug hoffentlich zumindest in finanzieller Hinsicht nichts mehr im Weg!


Umzugskosten in der Steuererklärung: Tipps und Infos zu Umzugskostenpauschale & Co.

(Stand: 23.11.2023)