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Parteispenden: Kann ich diese in meiner Steuererklärung angeben?

Ge­ra­de wenn wie­der Wah­len vor der Tür ste­hen, sind viele Par­tei­en auf Spen­den an­ge­wie­sen. Dabei kann sich die Un­ter­stüt­zung einer Par­tei für den Steu­er­pflich­ti­gen po­si­tiv auf die zu zah­len­de Steu­er aus­wir­ken.

Was kann an­ge­setzt wer­den?

Wie auch Zu­wen­dun­gen zur För­de­rung ge­mein­nüt­zi­ger, kirch­li­cher oder mild­tä­ti­ger Zwe­cke, kön­nen auch jene an po­li­ti­sche Par­tei­en an­ge­setzt wer­den. Unter Zu­wen­dun­gen wer­den im Steu­er­recht Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge ver­stan­den. Al­ler­dings muss es sich dabei um eine po­li­ti­sche Par­tei gem. § 2 des Par­tei­en­geset­zes han­deln.

In welcher Höhe können Zuwendungen berücksichtigt werden?

Im Ge­gen­satz zu Spen­den an nicht po­li­ti­sche Or­ga­ni­sa­tio­nen, er­folgt die Be­rück­sich­ti­gung von Zu­wen­dun­gen an Par­tei­en als Steu­er­er­mä­ßi­gung und dar­über hin­aus als Son­der­aus­ga­ben:

1. Zu­nächst wer­den Spen­den an po­li­ti­sche Par­tei­en als Steu­er­er­mä­ßi­gung be­trach­tet. Hier­bei min­dern 50 % der Auf­wen­dun­gen die zu zah­len­de Steu­er. Je­doch kön­nen max. 50 % von 1.650,00 € ein­be­zo­gen wer­den. 

2. Über­stei­gen die Zu­wen­dun­gen den Be­trag von 1.650,00 €, so wer­den diese als Son­der­aus­ga­ben be­rück­sich­tigt. Al­ler­dings liegt auch hier eine Gren­ze von höchs­tens 1.650,00 € vor.

Wählt der Steu­er­pflich­ti­ge da­ge­gen die Zu­sam­men­ver­an­la­gung, ver­dop­peln sich die Höchst­be­trä­ge.

Beispiel: Ein Steuerpflichtiger spendet im Jahr 2021 insgesamt 2.100,00 € an eine Partei. Somit kann er 50% von 1.650,00 € als Steuerermäßigung und die restlichen 450,00 € als Sonderausgaben geltend machen.

Und was ist mit Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen?

Auch Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge an kom­mu­na­le Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen dür­fen steu­er­lich be­rück­sich­tigt wer­den. An­ders als bei Zu­wen­dun­gen an po­li­ti­sche Par­tei­en kön­nen hier nur max. 50 % von 1.650,00 € als Steu­er­er­mä­ßi­gung gel­tend ge­macht wer­den. Über­stei­gen ge­leis­te­te Auf­wen­dun­gen diese Gren­ze, kön­nen sie nicht als Son­der­aus­ga­ben an­ge­ge­ben wer­den.

Schon gewusst?! 

Auch Sachspenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden!

(Stand: 16.08.2021)