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Kann ich Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen?

Gerade in der aktuellen Situation steigt die Spendenbereitschaft in Deutschland enorm an. Viele leisten Spenden in Form von Geld oder geben Kleidung und Lebensmittel bei entsprechenden Institutionen ab, um den Geflüchteten aus der Ukraine zu helfen. Dieses lobenswerte Verhalten wird steuerlich belohnt.

Neben Mitgliedsbeiträgen, z.B. für die örtliche Freiwillige Feuerwehr, können auch Geldspenden steuermindernd berücksichtigt werden. Viele Steuerzahler wissen allerdings nur vom Hörensagen, dass Aufwendungen dieser Art steuerlich absetzbar sind.

Doch wie genau kann man Steuern sparen, indem man Gutes tut?

Welche Zuwendungen können abgesetzt werden?

„Zuwendungen“ ist der Oberbegriff für Spenden und Mitgliedsbeiträge. Grundsätzlich werden diese berücksichtigt, wenn sie gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichenZwecken dienen.

Hinweis: Spenden werden nur steuerlich anerkannt, wenn es sich beim Empfänger um eine steuerbegünstigte Organisation handelt, nicht aber um eine bestimmte Person!

Achtung! Diese Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar:

Mitgliedsbeiträge an Vereinigungen zur Förderung …

  • des Sports

  • kultureller Betätigungen, die der Freizeitgestaltung dienen

  • der Heimatpflege und -kunde

  • der Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei

Welche Voraussetzungen für einen Ansatz müssen vorliegen?

Damit Zuwendungen steuerlich berücksichtigt werden, benötigt man grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung. Es gibt aber zwei Ausnahmefälle, bei denen ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügen:

  1. für Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen

  2. für Zuwendungen, die 300 € nicht übersteigen

In welcher Höhe können Zuwendungen abgesetzt werden?

Zuwendungen werden gemäß § 10b EStG als Sonderausgaben betrachtet. Dabei akzeptiert das Finanzamt Spenden und Mitgliedsbeiträge in Höhe von max. 20 % des Gesamtbetragsder Einkünfte des Steuerpflichtigen. Übersteigen die Aufwendungen den Höchstbetrag, so können diese in den Folgejahren angesetzt werden. Handelt es sich jedoch um Zuwendungen an Parteien, werden diese im Steuerrecht anders behandelt.

Beispiel: Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen beträgt 100.000 €. Somit kann er max. 20.000 € an Spenden und Mitgliedsbeiträgen geltend machen.

Hinweis: Auch Sachspenden können unter bestimmten Umständen steuerlich berücksichtigt werden! 

 

Wo werden Spenden und Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung eingetragen?

Bei den sog. Zuwendungen handelt es sich um Sonderausgaben. Deshalb müssen sie in der Anlage Sonderausgaben eingetragen werden. Für 2022 betrifft das die Zeilen 5 bis 12.

 

Was muss eine Spendenquittung beinhalten?

Eine Zuwendungsbestätigung muss vom Spendenempfänger nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt werden. Ein entsprechendes Dokument enthält u.a. Name und Anschrift des Spenders, den Betrag und das Spendendatum.

 

Wie viel erhalte ich zurück, wenn ich Spenden in der Steuererklärung ansetze?

Die Höhe der Steuerersparnis ist abhängig vom jeweiligen Grenzsteuersatz des Spenders. Angenommen ein Steuerpflichtiger mit einem Grenzsteuersatz von 40 % leistet eine Spende von 1.000 € an einen Tierschutzverein, dann erhält er eine Steuerersparnis von 400 € (≙ 40 % von 1.000 €). 

(Stand: 07.11.2023)