Entfernungspauschale: Höhe, Berechnung und Sonderfälle
Den meisten Steuerpflichtigen ist die Entfernungspauschale sicher ein Begriff – oft unter der umgangssprachlichen Bezeichnung Pendlerpauschale. Arbeitnehmer können sie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit – erster Tätigkeitsstätte – in der Steuererklärung ansetzen. Erhöht wurde sie zuletzt zum 01.01.2026 durch das Steueränderungsgesetzes 2025.










