Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Der BFH hat mit Urteil vom 05.02.2025, Az. VI R 3/23 entschieden, dass Kosten des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung , um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.










