Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
Der BFH hat mit Urteil vom 20.04.2023, Az. III R 7/21 entschieden, dass eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen ist und somit der Gewährung von Kindergeld nicht entgegensteht.










