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Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren – BMF-„Startschreiben“

(Stand: 11.06.2015)

Gemäß § 52 Abs. 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3366) legte das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21.05.2015 (Az. IV C 5 -S 2365/15/10001) den 01.10.2015 als Starttermin für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG) zur erstmaligen Anwendung ab dem Kalenderjahr 2016 fest.

Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 01.01.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.