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Zur Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen

(Stand: 13.07.2016)

Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 09.06.2015 (VIII R 18/12) - der Verwaltungsauffassung entgegen - entschieden, dass von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen auch nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes weiterhin als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind.

Mit Schreiben vom 04.07.2016 hat nun das Bundesfinanzministerium Textziffer 196 seines Anwendungserlasses vom 19.08.2016 zur Besteuerung von Alterseinkünften der Rechtsprechung des BFH angepasst.