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Welche Kosten können Soldaten in der Steuererklärung ansetzen?

Soldaten haben ganz besondere Lebensumstände. Aus diesem Grund gibt es im Steuerrecht einige Sonderregelungen für diese Berufsgruppe. Welche Regelungen das sind, erfahren Sie in diesem Steuertipp.

Reinigung der Dienstkleidung von Soldaten

Soldaten dürfen die Reinigungskosten ihrer Dienstkleidung als Werbungskosten geltend machen. Zu beachten ist jedoch, dass alltägliche Kleidung, wie z. B. Socken, nicht anerkennt wird.

Wird die Berufskleidung zu Hause in der privaten Waschmaschine gewaschen, werden die Kosten hierfür anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt.

Dafür muss zunächst die Kleidung sortiert, dann gewogen, die genaue Anzahl der Wäschen notiert und mit den zugelassenen Kosten pro Kg Wäsche multipliziert werden. Entscheidend ist auch, wie viele Personen im Haushalt leben.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtkosten einer Wäschepflege:

 

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

Wäsche waschen

 

 

 

 

Kochwäsche 90 Grad

0,77 €/kg

0,50 €/kg

0,43 €/kg

0,37 €/kg

Buntwäsche 60 Grad

0,76 €/kg

0,48 €/kg

0,41 €/kg

0,35 €/kg

Pflegeleichte Wäsche

0,88 €/kg

0,60 €/kg

0,53 €/kg

0,47 €/kg

Wäsche trocknen

 

 

 

 

Ablufttrockner

0,41 €/kg

0,26 €/kg

0,23 €/kg

0,19 €/kg

Kondenstrockner

0,55 €/kg

0,34 €/kg

0,29 €/kg

0,24 €/kg

Bügeln

0,07 €/kg

0,05 €/kg

0,05 €/kg

0,05 €/kg

Die Kosten wurden von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. im Jahr 2002 ermittelt.

Fahrtkosten für Soldaten

Bei einer zeitlich befristeten Versetzung von bis zu 48 Monaten oder bei Kommandierungen zu Lehrgängen liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Daher können die Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen erklärt werden. Somit dürfen für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € angesetzt werden.

Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale angesetzt werden.

 

Verpflegungsmehraufwendung für Soldaten

Ein Soldat darf für die ersten drei Monate seiner Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Je nach Einsatzland gibt es hierfür unterschiedliche Pauschalen.

Bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung werden die Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt. Werden täglich drei Essen gezahlt, fällt der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen weg.

Die Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung können angesetzt werden, wenn und soweit sie selbst bezahlt wurden.

 

Friseurbesuch und Bartpflege für Soldaten

Grundsätzlich stellen die Aufwendungen für einen Friseurbesuch und die Bartpflege Kosten der privaten Lebensführung dar.

Aber: Einige Finanzämter machen hier eine Ausnahme und akzeptieren den anteiligen Abzug! Hierfür ist eine ausreichende Begründung erforderlich, in der glaubhaft gemacht wird, dass durch die Dienstvorschriften tatsächliche Mehrkosten gegenüber zivilen Angestellten entstanden sind.
Letztendlich ist die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit jedoch eine Einzelfallenscheidung des Finanzamts.

 

Soldaten im Auslandseinsatz

Für Soldaten im Auslandseinsatz gilt die sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn sie während des Auslandsaufenthalts in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, entfällt für diese Zeit die Kirchensteuerpflicht in Deutschland.

 

Familienheimfahrten

Soldaten dürfen eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale ansetzen.

 

Telefonkosten von der Steuer absetzen

Der BFH hat in einem Urteil vom 05.07.2012 - VI R 50/10 im Fall eines Marinesoldaten während des Einsatzes auf See entschieden, dass Kosten für Telefonate, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Zwar sind die Aufwendungen für private Telefonate typische Kosten der privaten Lebensführung und damit steuerlich grundsätzlich unbeachtlich, jedoch ist es im Streitfall gerechtfertigt, die Aufwendungen als beruflich veranlassten Mehraufwand einzuordnen. Die privaten Gründe der Kontaktaufnahme werden durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit überlagert. Denn bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens einer Woche lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Dieser Mehraufwand ist überwiegend durch den beruflichen Veranlassungszusammenhang geprägt.

 

Trennungsgeld für Soldaten

Soldaten erhalten bei auswärtigem Verbleiben häufig eine Erstattung für Aufwendungen, wie z. B. Unterkunft, Wochenendheimfahrten usw. Diese Erstattung bezeichnet man als Trennungsgeld. Die Höhe ist davon abhängig, welche Wohnsituation vorliegt und welche Kosten tatsächlich entstanden sind.

Steuerlich wirkt sich das Trennungsgeld wie folgt aus:

In der Steuererklärung können hier grundsätzlich die Werbungskosten wie bei Arbeitnehmern geltend gemacht werden. Jedoch muss immer der steuerfrei erstattete Teil des Trennungsgeldes von den Werbungskosten abgezogen werden!

Der versteuerte Anteil des Trennungsgeldes hingegen muss nicht von den Werbungskosten abgezogen werden.

 

Belegvorhaltepflicht

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 besteht weitgehend die Pflicht einer authentifizierten Übertragung der Steuererklärungen. Hierbei ist auf die Versendung der Belege an das Finanzamt zu verzichten. Es besteht jedoch eine Belegvorhaltepflicht!

Das ist für Soldaten leider nicht praktikabel. Aufgrund der vielen beruflichen Besonderheiten fordern die Finanzämter weiterhin Nachweise zu Versetzungen, Kommandierungen oder Trennungsgeldbescheide. Zur korrekten Berücksichtigung ihrer Kosten und vor allem auch um eine reibungslose und zügige Bearbeitung beim Finanzamt sicherzustellen, benötigt das Finanzamt deshalb auch weiterhin alle wichtigen und notwendigen Belege.

 

(Stand: 16.05.2022)