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Sachschäden, Behandlungskosten – Was kann bei einem Wegeunfall steuerlich abgesetzt werden?

Nach zwei Jahren im coronabedingten Homeoffice kommen inzwischen immer mehr Menschen zurück an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz. Das schlägt sich auch bei den sogenannten „Wegeunfällen“ nieder. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit im vergangenen Jahr von 7001 auf 7239 an.

Wegeunfall – Sachschäden steuerlich absetzbar?

Im deutschen Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fahrt zur/von der Arbeit entstehen, bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten sind. Allerdings kann es hier auch zu Unfällen kommen. In solchen Fällen können die entstandenen Kosten neben der Entfernungspauschale zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen sind gem. dem BMF-Schreiben vom 18.11.2021 Rz. 30 als Werbungskosten steuerlich absetzbar. 


Wegeunfall – Arztkosten steuerlich absetzbar?

Im Jahr 2018 entschied das FG Baden-Württemberg, dass Krankheitskosten wegen eines Wegeunfalls nicht als Werbungskosten anerkannt werden, weil sie bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten sind (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.01.2018, 5 K 500/17). Jedoch wurde gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Mit Erfolg.

Der BFH entschied mit Urteil vom 19.12.2019 (VI R 8/18), dass Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, als Werbungskosten abgezogen werden können. Solche Krankheitskosten sind nicht von der Abgeltungswirkung erfasst und können neben der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Autounfall in der Steuererklärung – Wo wird er eingetragen?

Die Unfallkosten können in der Anlage N im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden!

KFZ-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen

Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

(Stand: 10.10.2023)