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Pilotprojekt für die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Der zusätzliche Service einer „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat.
Dazu gehören z. B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.
Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Sollten jedoch noch zusätzliche Einkünfte wie z. B. aus Vermietung oder Gewerbebetrieb etc. vorliegen ist eine Abgabe in Papierform nicht möglich.
(Stand: 01.07.2019)