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Negative Einlagenzinsen sind Werbungskosten und werden durch den Sparerfreibetrag abgegolten

(Stand: 11.01.2016)

Z.Zt. werden die Zinsen immer weiter gesenkt. Viele Banken gewähren fast keine positiven  Zinsen mehr. Wenn Banken negative Einlagezinsen von den Sparern verlangen, so stellt sich die Frage, ob diese negativen Einlagezinsen als Zinsen i.S.d. Einkommensteuergesetzes darstellen.

Der BMF hat in seinem Schreiben vom 27.05.2015, BStBl. I S. 473 die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um negative Zinsen i.S.d. § 20 Abs.1 Nr.7 EStG handelt.

Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst sind.