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Jobticket ab 2019 steuerfrei

Steuerfrei sind ab Januar 2019 folgende Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zu folgenden Fahrten der Mitarbeitern/-innen geleistet werden,
§ 3 Nummer 15 EStG:
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
- Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt
Aber: Künftig sollen die steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet werden!
(Stand: 12.12.2018)