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Handwerkerleistung: Steuerbonus auch für Einbau einer Dachgaube möglich?

(Stand: 03.09.2013)

Bei Handwerkerleistungen kann der Arbeitslohn mit 20 %, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind auch solche Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung, die einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind. Die Frage ist, ob die Steuervergünstigung auch für Herstellungsaufwand, wie der Einbau einer Dachgaube gewährt wird.

Das Bundesfinanzministerium sagt: "Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen" (BMF-Schreiben vom 15.02.2010).

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Handwerkerleistungen für den Einbau einer Dachgaube nicht mittels Steuerbonus begünstigt sind, wenn dadurch die Wohn- oder Nutzfläche erweitert wird. Auch wenn - wie im Urteilsfall - die Wohnflächenerweiterung lediglich 2,40 qm beträgt, liege eine Neubaumaßnahme vor, sodass die Steuervergünstigung nicht gewährt werden könne (FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2012).

Ohne Wohnflächenerweiterung kann jedoch auch Herstellungsaufwand begünstigt sein, z. B. Anbringen einer Sonnenmarkise, erstmalige Anlage eines Gartens, Bau einer Grundstücksmauer, Erneuerung des Badezimmers.