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Erstattung der Krankenkassen: Bonusprogramme

(Stand: 11.05.2015)

  • Die Krankenkassen haben inzwischen viele Bonus- Gesundheitsprogramme etc. aufgelegt. Die Mitglieder können hier teilweise pro Person mehr als 200 Euro jährlich erhalten. Die Krankenkassen übermitteln diese Zahlungen elektronisch an die Finanzämter. Diese Zahlungen mindern die abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge i.R.d. sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Bitte fragen Sie die Mitglieder ausdrücklich nach diesen Erstattungen. Erfahrungsgemäß sind sich die Steuerpflichtigen nicht über die steuerliche Wirkung dieser Erstattung im Klaren und vergessen daher, Sie darüber in Kenntnis zu setzen.