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Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung

(Stand: 18.03.2016)

Welche Anforderungen an die Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung gestellt werden, hängt wesentlich vom Umfang der Eigennutzung durch den Vermieter ab. Maßstab ist, ob der Vermieter zumindest die Absicht hat, auf einen Prognosezeitraum von 30 Jahren unterm Strich einen Überschuss zu erzielen. Der BFH hat hierzu folgende Vorgaben aufgestellt:

  • Bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen ist die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.
  • Hat der Vermieter mit einem entsprechenden Anbieter einen Gästevermittlungsvertrag abgeschlossen und sich darin eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten, ist die Prüfung seiner Einkünfteerzielungsabsicht unabhängig davon erforderlich, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht. Ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt, ist unerheblich.