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Steuererstattung zu hoch – was nun?
Das Finanzamt überweist nicht nur die zu erwartende Erstattung, sondern weitaus mehr – was soll man als Steuerpflichtiger jetzt tun?
Praxisfall aus dem Jahr 2002
Solch ein Fall ereignete sich im Jahr 2002. Durch einen Eingabefehler seitens des Finanzamtes, wurde der zehnfache Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuer (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und entsprechend eine viel zu hohe Steuererstattung ausgezahlt.
Erst 2008 bemerkte das Finanzamt diesen Fehler und forderte den Steuerpflichtigen auf, die zu viel gezahlte Erstattung zurückzuzahlen. Der Steuerpflichtige erhob Klage.
Entscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen
Das Finanzamt kann die versehentlich zu viel angerechnete und erstattete Lohnsteuer nicht mehr vom Steuerpflichtigen zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensbescheids mehr als fünf Jahreverstrichen sind.
Somit wurde zu Gunsten des Klägers entschieden und eine Zurückzahlung blieb ihm erspart.
(BFH Urteil vom 25.10.2011 – VII R 55/10)
Was Sie tun können
Sollten auch Sie in einer ähnlichen Lage sein und vom Finanzamt zu viel erstattet bekommen, dann können Sie das Finanzamt auf dessen Fehler hinweisen. Wenn Sie dies nicht tun und das Finanzamt seinen Fehler innerhalb von fünf Jahren nach Erlass des Bescheids bemerkt, dann wird es den zu viel gezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.
Ist jedoch gemäß §228 AO die Zahlungsverjährung (nach 5 Jahren) eingetreten, dann erlöschen alle Ansprüche aus dem Steuerverhältnis. Nun können weder das Finanzamt noch Sie als Steuerpflichtiger verlangen, dass die offenen Zahlungsansprüche beglichen werden.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
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