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Rentner im Ausland - müssen sie eine Steuererklärung in Deutschland abgeben?
Grundsätzlich muss jeder Rentner, der ausschließlich eine deutsche Rente bezieht und im Ausland lebt, eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen gibt es nur, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat gibt, in dem festgelegt wird, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutschen Renteneinkünfte hat.
Zuständig ist in diesen Fällen das Finanzamt Neubrandenburg. https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/wer-muss-steuern-zahlen/warum-ist-der-wohnsitzstaat-entscheidend/
Rentner, die Ihren Wohnsitz in folgenden Staaten haben, müssen in Deutschland keine Steuererklärung abgeben:
Aserbaidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador, Estland, Frankreich, Griechenland, Indien, Iran, Island, Kuweit, Lettland, Litauen, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Tschechien, Thailand, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam.
Wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, so muss eine vollständige Steuererklärung abgegeben werden.
(Stand: 13.06.2022)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.