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Reisepass von der Steuer absetzen – Geht das?

Kongresse, Tagungen, Messen, Kundenakquise oder -betreuung, Meetings oder globale Projekte – in vielen Jobs und Positionen bei international tätigen Unternehmen gehören Dienstreisen längst zum Arbeitsalltag. Vor Ausbruch der Coronapandemie im Jahr 2019 wurden im Auftrag deutscher Firmen beispielsweise knapp 200 Millionen Geschäftsreisen unternommen. Statistiken zeigen: Je größer der Arbeitgeber, umso länger sind die geschäftlichen Aufenthalte und umso weiter entfernt die Ziele. Wer für einen Global Player unterwegs ist, für den sind Termine in Asien, den USA, Südamerika oder Kanada keine Seltenheit. Ein Reisepass ist dann oft unumgänglich, auch wenn er privat vielleicht gar nicht benötigt wird.

Der Praxisfall:

Ein Arbeitnehmer ließ sich für seine Auslandsdienstreisen einen Reisepass ausstellen. Die entstandenen Kosten wollte er als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Nachdem das Finanzamt seinen Einspruch zurückgewiesen hat, erhob er Klage.

 

Entscheidung des Finanzgerichts:

Das Finanzgericht Saarland hat unter dem Aktenzeichen 1 K 1441/12 entschieden, dass ein über mehrere Jahre ausschließlich beruflich genutzter Reisepass in der Steuererklärung geltend gemacht werden darf. Für den Kläger bedeutete das: Er konnte seine Kosten für Passbilder und die Ausstellung des Reisepasses inkl. Expresszuschlag erfolgreich als Werbungskosten absetzen.

 

(Stand: 04.11.2022)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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