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Steuertipps > Rechtsprechung & Gesetzgebung > Neues BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur Doppelbesteuerung (Kopie 1)

Neues BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur Doppelbesteuerung

Der BMF hat das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men u. a. in fol­gen­den Be­rei­chen an­ge­passt:

  • Be­steue­rungs­recht für Be­triebs­ren­ten und Ru­he­ge­häl­ter (Rz. 21)
  • Zu­ord­nung des Be­steue­rungs­rechts bei ge­werb­li­chen Ar­beit­neh­mer­über­las­sung (Rz. 161, 162)
  • Auf­tei­lung des Ar­beits­lohns, der nicht di­rekt der in­län­di­schen oder aus­län­di­schen Tä­tig­keit zu­ge­ord­net wer­den kann (Rz. 209)
  • Ab­fin­dun­gen wegen Be­en­di­gung des Dienst­ver­hält­nis­ses an Mit­ar­bei­ter mit Aus­lands­wohn­sitz gemäß § 50d Abs. 12 EStG (Rz. 220 bis 233)
  • Er­die­nungs­prin­zip für Aus­zah­lun­gen aus einem Ar­beits­zeit­kon­to (Rz. 269)
  • Zu­ord­nung von Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten zur Aus­lands- und In­lands­tä­tig­keit (Rz. 303 und 304)

(Stand: 13.06.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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