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DBA Polen-Deutschland: Welche Einnahmen wo besteuert werden

Im Schnitt wandern jährlich gut 8.000 Deutsche nach Polen aus. Andere haben dort ihren familiären Ursprung. Wieder andere zieht es an die Universitäten in Warschau, Posen oder Danzig, um dort zu studieren. Gerade im Grenzraum zwischen Polen und Deutschland herrscht ein reger Austausch – im unternehmerischen Bereich und auf dem Arbeitsmarkt. Doch wo und wie genau müssen Einkünfte von deutschen Staatsbürgern versteuert werden, die in Polen erwirtschaftet wurden?

Hinweis: Um zu klären, welches Land bei ausländischen Einkünften das Besteuerungsrecht hat, werden in der Regel sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) herangezogen.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Ländern zählt die unselbstständige Arbeit zu einem der wichtigsten Bereiche.

Wie Gehälter und Löhne steuerlich behandelt werden, ist in Artikel 15 geregelt. Danach können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen grundsätzlich im Tätigkeitssaat Polen besteuert werden, wenn ein deutscher Bürger seine Tätigkeit in Polen ausübt.

Trotz der Ausübung der Tätigkeit in Polen sind die polnischen Einkünfte aber in Deutschland zu versteuern, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Arbeitnehmer hält sich in Polen insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt und endet, auf und
  2. die Vergütungen werden von einem Arbeitgeber gezahlt, der nicht in Polen ansässig ist und
  3. die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte getragen, die der Arbeitgeber in Polen hat.

 

Sonderfälle: Einkünfte als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied, aus dem öffentlichen Dienst, als Professor oder Forscher und als Student

Wie mit mehreren anderen Staaten werden auch im DBA mit Polen Ausnahmen für besondere Fälle geregelt. Erhält ein deutsches Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied Vergütungen von einer polnischen Gesellschaft, können diese gemäß Artikel 16 in Polen besteuert werden.

Auch Beamte werden im DBA Artikel 19 gesondert behandelt. In Deutschland ansässige Personen, die für den polnischen öffentlichen Dienst arbeiten, müssen ihre Einnahmen dort versteuern. Eine Besteuerung in Deutschland ist nur möglich, wenn der Dienst

  1. für den polnischen Staat
  2. von einer in Deutschland ansässigen Person in Deutschland geleistet wird und
  3. der Leistende deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht ausschließlich deshalb in Deutschland ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

Anders wird die Zahlung von entsprechenden Ruhegehältern behandelt. Deutsche Staatsangehörige, die solche Zahlungen aus Polen erhalten, müssen sie in Deutschland versteuern.

Arbeitet ein Deutscher in Polen als Professor oder Forscher und das nicht länger als 2 Jahre, so unterliegen die daraus erwachsenden Einnahmen der deutschen Steuerpflicht (Artikel 20).

Wie ist die Situation bei Studenten, Auszubildenden und Praktikanten geregelt? Wie müssen deren Einnahmen berücksichtigt werden? Zahlungen, die ein Student, ein Auszubildender oder ein Praktikant, der sich in Polen ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält und der in Deutschland ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise nach Polen ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, dürfen in Polen nicht besteuert werden, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Polens stammen.

 

Einkünfte aus Renten und Ruhegehältern

Erhält eine in Deutschland lebende Person eine Rente aus der polnischen gesetzlichen Sozialversicherung, ist diese in Polen zu versteuern (Artikel 18). In Deutschland ist diese Rente aus Polen steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Andere Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen unterliegen der deutschen Steuerpflicht.

 

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Neben den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und den Renteneinkünften finden auch andere Einkunftsarten Beachtung im DBA. Eine der wohl lukrativsten Nebeneinkünfte: Vermietung und Verpachtung. Entscheidet sich ein Deutscher, eine Immobilie in Polen zu vermieten, sind die Einnahmen in Polen zu versteuern.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Darüber hinaus werden oft auch Nebeneinkünfte im Bereich der Kapitalanlagen erzielt.

Zahlt eine polnische Gesellschaft Dividenden an eine in Deutschland ansässige Person, werden die Einnahmen auch hier versteuert. In Deutschland sind 15 % der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechenbar.

Aus Polen stammende Zinsen, die eine in Deutschland ansässige Person bekommt, können in Deutschland versteuert werden. Allerdings können die Zinsen auch in Polen besteuert werden.

 

(Stand: 27.06.2024)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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