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Außergewöhnliche Belastung - Was ist das?

Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als anderen Personen, die in einem ähnlichen Verhältnis leben, darf er diese als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen.
Ausgaben für Essen, Benzin und Miete sind Kosten, die bei vielen zum Alltag gehören. Diese Kosten finden in der Steuererklärung keine Berücksichtigung.
Anders sieht es aber bei den sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ aus. Doch was zählt als außergewöhnliche Belastung?
Außergewöhnliche Belastung – Definition:
Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Kosten, die aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entstanden sind.
Beispiele:
- Kurkosten
- Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Medikamente, Physiotherapie, künstliche Befruchtung, und viele weitere)
- Bestattungskosten
- Unterhaltskosten (z. B. an Ehegatten, zu betreuende Angehörige, Trennungsunterhaltskosten, Elternunterhaltskosten etc.)
- Schadensbeseitigung bei existenziell notwendigen Gegenständen (Brand, Hochwasser)
Hinweis:
Vorbeugende Maßnahmen werden steuerlich jedoch nicht anerkannt!
Können außergewöhnliche Belastungen zu 100 % abgesetzt werden?
Die außergewöhnlichen Belastungen können nicht in voller Höhe abgesetzt werden, sondern müssen um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt werden. Außerdem sind Kosten nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese nicht bereits von einer Versicherung übernommen werden.
Außergewöhnliche Belastungen als Video Erklärung:
(Stand: 01.02.2022)
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