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Ab 01.01.2017 gilt § 175b AO neu - Elektronisch übermittelte Daten
(Stand: 10.02.2017)

Seit Jahren werden viele Daten elektronisch das Finanzamt übermittelt, so zum Beispiel die Höhe der Rentenzahlungen, Lohnersatzleistungen und Krankenversicherungsbeiträge.
Für ab dem 01.01.2017 übermittelte Daten gilt nun ein neuer § 175b AO.
Danach kann der Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die übermittelten Daten falsch sind.
Dies gilt selbst dann, wenn die Steuerbescheide schon bestandskräftig sind.
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