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Zuzahlung Firmenwagen

Die Richter des BFH müssen in zwei Revisionsverfahren – VI R 18/18 und VI R 19/18 – darüber entscheiden, ob eine gleichmäßige Verteilung einer einmaligen Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz auf die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Nutzungsdauer des Kfz zulässig ist.
Vorausgegangen waren zwei Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht - 9 K 162/17 und 9 K 210/17 vom 16.04.2018.
Die Richter entschieden wie folgt:
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr.4 Sätze 2 und 3 LStR) ist eine in einer Summe erfolgende Zuzahlung eines Arbeitnehmers zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz auf die Nutzungsdauer des Kfz gleichmäßig zu verteilen. Die Zuzahlung mindert den monatlichen geldwerten Vorteil aus der privaten Kfz-Nutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde.
Hiergegen legte die Finanzverwaltung Klage beim BFH ein.
(Stand: 04.10.2018)
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