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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Zuzahlung Firmenwagen

Zuzahlung Firmenwagen

Die Rich­ter des BFH müs­sen in zwei Re­vi­si­ons­ver­fah­ren – VI R 18/18 und VI R 19/18 – dar­über ent­schei­den, ob eine gleich­mä­ßi­ge Ver­tei­lung einer ein­ma­li­gen Zu­zah­lung des Ar­beit­neh­mers zu den An­schaf­fungs­kos­ten eines zur Pri­vat­nut­zung über­las­se­nen be­trieb­li­chen Kfz auf die zwi­schen Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­ge­ber ver­ein­bar­te Nut­zungs­dau­er des Kfz zu­läs­sig ist.

Vor­aus­ge­gan­gen waren zwei Ver­fah­ren vor dem Nie­der­säch­si­schen Fi­nanz­ge­richt - 9 K 162/17 und 9 K 210/17 vom 16.04.2018.

Die Rich­ter ent­schie­den wie folgt:

Ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung (vgl. Richt­li­nie 8.1 Abs. 9 Nr.4 Sätze 2 und 3 LStR) ist eine in einer Summe er­fol­gen­de Zu­zah­lung eines Ar­beit­neh­mers zur An­schaf­fung eines ihm auch zur Pri­vat­nut­zung über­las­se­nen be­trieb­li­chen Kfz auf die Nut­zungs­dau­er des Kfz gleich­mä­ßig zu ver­tei­len. Die Zu­zah­lung min­dert den mo­nat­li­chen geld­wer­ten Vor­teil aus der pri­va­ten Kfz-Nut­zung be­reits auf der Ein­nah­men­sei­te, wenn zwi­schen dem Ar­beit­ge­ber und dem Ar­beit­neh­mer die Dauer der Nut­zungs­über­las­sung aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.

Hier­ge­gen legte die Fi­nanz­ver­wal­tung Klage beim BFH ein.

(Stand: 04.10.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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