Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht
Zumutbare Belastung – Schreiben des BMF vom 01.06.2017
Das BMF veröffentlichte am 01.06.2017 einen Hinweis zur Anwendung dieses Urteils:
- Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.01.2017; Az. VI R 75/14 entschieden, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
- Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen.
- Im Ergebnis kann diese Berechnung zu einem höheren steuerlichen Abzug der außergewöhnlichen Belastungen und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen.
- Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden.
- Sollte die geänderte Berechnungsweise im Einzelfall noch nicht berücksichtigt worden sein, so empfiehlt sich ggf. das Einlegen eines Einspruchs.
(Stand: 12.06.2017)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
Rund 1.200 Beratungsstellen bundesweit
Finden Sie Ihre persönliche Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!