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Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Zulage für Dienste zu wechselnden Zeiten ist nicht steuerfrei

Zulage für Dienste zu wechselnden Zeiten ist nicht steuerfrei

Der BFH hat in sei­nem Ur­teil vom 15.02.2017, VI R 30/16, ent­schie­den, dass Zu­la­gen für Diens­te zu wech­seln­den Zei­ten gemäß §§ 17a ff. EZulV nicht unter die Steu­er­be­frei­ung fal­len.

Die obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der haben am 26.02.2018 eine All­ge­mein­ver­fü­gung zur Zu­rück­wei­sung der wegen der Steu­er­frei­heit von Zu­la­gen für Diens­te zu wech­seln­den Zei­ten für Be­am­te/Sol­da­ten ein­ge­leg­ten Ein­sprü­che und ge­stell­ten Än­de­rungs­an­trä­ge er­las­sen.

(Stand: 11.04.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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